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Sie haben ein Gemälde oder eine Holzskulptur und ziehen eine Konservierung oder Restaurierung in Erwägung, haben aber viele offene Fragen?

Ich berate Sie gerne!

Ein konstruktiver Austausch über die Zielsetzung meiner Tätigkeit, der Erhalt, also die Konservierung originaler Substanz und die Restaurierung von Schäden an Ihrem Objekt in Absprache mit meinen Kunden steht für mich an erster Stelle!

1. Schritt:

Begutachtung vor Ort oder im Atelier

Um eine Einschätzung der Schäden, der durchzuführenden Maßnahmen und der Kosten vorzunehmen ist es für mich immer erforderlich das Objekt wirklich zu sehen. Die erste Begutachtung kann bei mir im Atelier erfolgen oder am Standort des Objektes.

 

2. Schritt:

Kostenschätzung

Nach der ersten Sichtung entscheide ich, ob weitere, detaillierte Untersuchungen erforderlich sind, um einen detaillierten Kostenvoranschlag für Sie zu erstellen. Dieser ist ein Jahr gültig.

3. Schritt:  

Auftragserteilung und Empfangsbestätigung

Auf Basis des Kostenvoranschlages können Sie mir einen Auftrag erteilen. Bei größeren Objekten kümmere ich mich natürlich auch um den fachgerechten, versicherten Transport in mein Atelier und zurück.

Ist Ihr Objekt in meiner Obhut, erhalten Sie von mir eine Empfangsbestätigung als Nachweis.

 

4. Schritt:

Bearbeitung im Atelier

Ihr Objekt ist in meinem Atelier natürlich weiterhin versichert.

Sollte ich während der Bearbeitung feststellen, dass unvohersehbare Maßnahmen erfolrderlich sind, die zu einem höheren Zeitaufwand und damit zu einer Erhöhung des Betrages um mehr als 10% des Kostenvoranschlages führen, findet vor der Durchführung der Tätigkeit, immer eine Rücksprache mit dem Auftraggeber statt.

Wenn Sie es wünschen, ist es natürlich auch möglich, dass ich Ihnen während der Bearbeitung Fotos zukommen lasse oder Sie im Atelier vorbeikommen.

5. Schritt:

Kurzbericht der Bearbeitung

Bei jeder Bearbeitung eines Objektes wird ein Kurzbericht erstellt, der die Schäden und die durchgeführten Maßnahmen auflistet. Zudem enthält der Bericht einen Fototeil, der sowohl den Objektzustand vor der Restaurierung, als auch während und nach der Restaurierung fotografisch aufzeigt.

6. Schritt:

Abholung und Rechnungsstellung

Nach der Restaurierung können Sie Ihr Objekt bei mir im Atelier begutachten und abholen. Oder ich führe den Rücktransport für Sie durch.

Nach Abschluss aller Leistungen erhalten Sie von mir die Rechnung incl. 19% Umsatzsteuer.

Hinweis:

Als Diplomrestauratorin erstelle ich keine Expertisen oder Gutachten, die den Wert eines Objektes benennen. Ich beurteile lediglich den Zustand des Materials oder die Qualität der Technik. Auch exakte kunsthistorische Einordnungen möchte ich lieber den Fachleuten der Kunstgeschichte überlassen.

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